Artikel 9 Absatz 3 unseres Grundgesetzes ist klar und eindeutig: Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben gleichermaßen das Recht, zum Zwecke der Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu gründen oder ihnen beizutreten. Daraus leitet sich die Tarifautonomie ab, die es den Sozialpartnern erlaubt, ohne staatliche Einflussnahme Tarifverträge zu schließen.

Dieses Verfassungsrecht beinhaltet zugleich eine moralische Pflicht: Wer über Entgeltsteigerungen verhandelt, der muss auch die Fähigkeit besitzen, sich verantwortungsvoll zu einigen. Genau das haben Nordmetall und die IG Metall Küste Mitte November in den 18-stündigen Hamburger Pilotverhandlungen für die ganze deutsche M+E-Industrie getan. Die Entgeltsteigerung von 5,1 Prozent plus 600 Euro Einmalzahlung über einen Zeitraum von 25 Monaten liegt zwar deutlich unter der Gewerkschaftsforderung von 7 Prozent für zwölf Monate, gleichwohl garantiert sie den Beschäftigten unserer Industrie trotz der aktuellen Krise einen anständigen Lohnzuwachs.

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Die ohnehin sehr hohen Arbeitskosten in Deutschland steigen dadurch zwar erneut, jedoch insgesamt moderat. Und für Betriebe in schwerer See ermöglicht die automatische Differenzierung, nach bestimmten Kriterien neue Arbeitskosten-Belastungen vorübergehend auszusetzen oder ganz zu streichen. Gleichzeitig wird die Vergütung der Auszubildenden massiv erhöht, die bestehende Regelung der Freistellungstage wird vereinfacht und auf Schichtbeschäftigte, Eltern von Kindern bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres und Pflegende in Teilzeit ausgeweitet – das alles sind Verhandlungsergebnisse, die die Arbeit in der M+E-Industrie noch attraktiver machen.

Gewerkschaft wie Arbeitgeber haben allen Anlass, in diesen Zeiten voller Auseinandersetzungen und Konfrontationen stolz auf diesen Verhandlungserfolg zu sein. Kompromissfähigkeit und Fairness als Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt – das ist die Botschaft der Tarifpartner, die sich insbesondere an die Politik wendet. Die nächste Bundesregierung sollte diesem Beispiel folgen, ganz im Geiste des Grundgesetzes.

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